Wer auch mal im Flug­zeug von oder nach Euro­pa unter­wegs ist, soll­te die EU-Flug­ast­rech­te ken­nen. Bei Ver­spä­tun­gen von mehr als 2 Stun­den oder wei­te­ren Ereig­nis­sen wie Anul­lie­rung hat man i.d.R. Anspruch auf Entschädigung.

Ich emp­feh­le jedem, der auch mal per Flug­zeug unter­wegs ist, sich die ver­link­te Wiki­pe­dia-Sei­te anzu­se­hen. Unter­neh­men ken­nen immer ihre Rech­te und set­zen sie durch. Nur Ver­brau­cher oft nicht. Das ist sehr schade.

19 Stun­den und ein Hotel später

Ich habe letz­ten Dezem­ber auf dem Rück­flug von Lis­sa­bon erst­mal den Fall gehabt, dass ein Flug über­haupt nicht nach Plan lief. LH1167 hat­te 19 Stun­den Ver­spä­tung. Aus dem plan­mä­ßi­gen Abflug 12:05 Uhr wur­de 7:35 Uhr am fol­gen­den Tag.

Nun ja, ich kann­te damals schon mei­ne Rech­te. Bei so einer Ver­spä­tung und Flug am nächs­ten Tag habe ich Anspruch auf kos­ten­lo­se Hotel­über­nach­tung, Taxi-Fahr­ten dort­hin und von dort zurück sowie Ver­pfle­gung. Und 400€ Entschädigung.

Bis auf letz­tes habe ich auch alles direkt bei Luft­han­sa vor Ort bekom­men. Was mich aber ärger­te: Ich habe das alles bekom­men, weil ich das gefor­dert habe und wuss­te, was mir zusteht. Zu kei­nem Zeit­punkt aber wur­den die Pas­sa­gie­re über ihre Rech­te informiert.

Mir ist auf­ge­fal­len vor dem Abflug, dass offen­bar vie­le am Ter­mi­nal über­nach­tet haben. Und wohl auch auf eige­ne Kos­ten (teu­er!) geges­sen haben. Ich hat­te hin­ge­gen zwei län­ge­re Taxi-Fahr­ten, eine sehr kom­for­ta­ble Nacht im 4‑S­ter­ne-Hotel mit Bade­wan­ne und Mini-Bar, Buf­fett und freie wei­te­re Geträn­ke samt Weck­ser­vice. Nach der Preis­lis­te hat allei­ne das die Luft­han­sa das drei­fa­che von dem gekos­tet, was ich für bei­de Flü­ge bezahlt haben. (Auch wenn sie sicher­lich Rabatt bekom­men.) Aber das ist halt das wirt­schaft­li­che Risiko.

Wer sei­ne Rech­te nicht kennt, bekommt nichts

Natür­lich kann ich es aus wirt­schaft­li­chen Aspek­ten ver­ste­hen, dass Luft­han­sa die Pas­sa­gier­rech­te nicht an die gro­ße Glo­cke hän­gen will. Aber anstän­dig fin­de ich das nicht. Luft­han­sa wür­de mit aller recht­li­chen Gewalt alle Rech­te gegen mich durch­set­zen, soll­ten sie von mir etwas zu for­dern haben. Die Pas­sa­gie­re müss­ten das auch tun. Das wäre nur gerecht.

Die 400€ Ent­schä­di­gung will Luft­han­sa mir auch erst­mal nicht bezah­len, weil das Wet­ter schuld dar­an gewe­sen sei. Dann müss­ten sie auch wirk­lich nicht zah­len. Dumm nur, dass alle ande­ren Flug­zeu­ge geflo­gen sind, selbst ein ande­res von Luft­han­sa nach Mün­chen. Hat­te die­ses Flug­zeug in Lis­sa­bon bes­se­res Wet­ter dabei?

Ino­fi­zi­ell hieß es, dass die Crew-Pau­sen­zeit auf­grund des ver­spä­te­ten Ein­gangs­flu­ges über­schrit­ten wur­de und die Crew des­we­gen erst nach einer Nacht wie­der flie­gen darf. Das ist völ­lig rich­tig so. Aber der Punkt hier in mei­nen Augen ist dann fol­gen­der: Wenn der Flug­plan der­ma­ßen eng getak­tet ist, dass selbst eine kur­ze Ver­spä­tung den letz­ten Flug des Tages für die­se Crew unmög­lich macht, ist das ein Orga­ni­sa­ti­ons­ver­sa­gen. Wenn man kei­nen Puf­fer ein­plant, muss man halt mit den Kon­se­quen­zen leben. Und dann nicht feh­ler­haf­te Pla­nung mit Wet­ter­pro­ble­men überdecken.

Durch­set­zung durch Fluggastrechteorganisationen

Zum Glück gibt es Orga­ni­sa­tio­nen, die das Geschäfts­mo­dell haben, For­de­run­gen von Pas­sa­gie­ren ein­zu­kau­fen und die­se anwalt­lich und ggf. gericht­lich durch­zu­set­zen. Die Pas­sa­gie­re erhal­ten dann die Ent­schä­di­gung abzüg­lich einer Provision.

Mein Fall liegt mitt­ler­wei­le bei flightright.de, wo sich noch wei­te­re Pas­sa­gie­re die­ses Flu­ges gemel­det und eine Voll­macht aus­ge­stellt haben. Es läuft jetzt eine Mus­ter­kla­ge vor Gericht. Evtl. wird dann geklärt, inwie­fern Flug­ge­sell­schaf­ten es zu ver­ant­wor­ten haben, wenn sie zu wenig Puf­fer­ka­pa­zi­tä­ten bereit­stel­len. Mal schau­en, ob die Wet­ter-Aus­re­de vor Gericht stand hält. Das kann jetzt 1–2 Jah­re dau­ern. Aber ich habe immer­hin kei­nen Stress damit, son­dern bekom­me die Ent­schä­di­gung im Erfolgs­fall. (Und zah­le nichts — auch nicht im Fal­le des Schei­terns der Klage.)

Daher, zum Schluss noch­mal die Bit­te: Lest bei Gele­gen­heit man den Arti­kel über Flug­gast­rech­te durch und hal­tet das immer im Hin­ter­kopf. Und sagt das ggf. auch wei­ter, wenn ihr hört, dass jemand in Kür­ze flie­gen will.